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   BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87   

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BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 (https://dejure.org/1988,194)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 (https://dejure.org/1988,194)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 (https://dejure.org/1988,194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von Arbeitnehmern aufgrund von Aufhebungsverträgen - Durchführung einer Betriebsänderung ohne Durchführung eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat - Folgen der Kündigung von Arbeitnehmern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 242
  • NJW 1989, 1054 (Ls.)
  • ZIP 1988, 1417
  • NZA 1989, 31
  • BB 1988, 2387
  • DB 1988, 2413
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Der Arbeitgeber kann daher Abfindungsansprüche nach § 113 Abs. 3 BetrVG der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer nur vermeiden, wenn es entweder vor Durchführung der Betriebsänderung zu einem wirksamen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat kommt, was die Wahrung der Schriftform voraussetzt (BAG Urteil vom 9. Juli 1985, BAGE 49, 160 = AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972), oder wenn er zur Herbeiführung eines Interessenausgleichs die Einigungsstelle anruft (BAG Urteil vom 18. Dezember 1984, aa0).

    Ein Anspruch auf Abfindung nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist nur dann eine Masseforderung im Sinne von § 59 Abs. 1 Nr. 1 K0, wenn er aus Handlungen des Konkursverwalters, d.h. nach Eröffnung des Konkurses entstanden ist (BAG Urteil vom 9. Juli 1985, BAGE 49, 160 = AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Im Feststellungsstreit kann auch eine Entscheidung darüber ergehen, ob dem Anmelder ein schlechteres als das angemeldete Vorrecht zusteht (BAGE 47, 343, 352 = AP Nr. 88 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu IV 2 der Gründe).

    Daneben sind nach Konkurseröffnung tarifliche Ausschlußfristen nicht mehr zu beachten, sofern sie nicht bereits bei Konkurseröffnung abgelaufen waren (BAG Urteil vom 18. Dezember 1984, BAGE 47, 343 = AP Nr. 88 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Die Stillegung des gesamten Betriebs durch den Arbeitgeber gehört gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (BAGE 46, 206, 217 = AP Nr. 5 zu § 22 K0, zu B II 6 der Gründe; BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Der Betriebsrat soll im Rahmen der Verhandlungen über einen Interessenausgleich die Möglichkeit haben, auf die endgültige Entscheidung des Arbeitgebers im Interesse der von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer einzuwirken, bevor der Arbeitgeber vollendete Tatsachen schafft (BAG Urteil vom 14. September 1976 - 1 AZR 784/75 - AP Nr. 2 zu § 113 BetrVG 1972; Urteil vom 18. Dezember 1984, BAGE 47, 329 = AP Nr. 11 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Der Betriebsrat soll im Rahmen der Verhandlungen über einen Interessenausgleich die Möglichkeit haben, auf die endgültige Entscheidung des Arbeitgebers im Interesse der von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer einzuwirken, bevor der Arbeitgeber vollendete Tatsachen schafft (BAG Urteil vom 14. September 1976 - 1 AZR 784/75 - AP Nr. 2 zu § 113 BetrVG 1972; Urteil vom 18. Dezember 1984, BAGE 47, 329 = AP Nr. 11 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Wenn im Schrifttum geltend gemacht wird, auch die Aufgabe des Sequesters, die Masse zu sichern und zu erhalten, könne den Abschluß von Rechtsgeschäften erforderlich machen und Ansprüche aus solchen Rechtsgeschäften bedürften der gleichen Sicherung wie Ansprüche aus Rechtsgeschäften des Konkursverwalters, so braucht der Senat diese Streitfrage nicht zu entscheiden (vgl. zum Streitstand Kuhn/Uhlenbruck, aa0; Kilger, K0, 15. Aufl., § 106 Anm. 4; Eickmann, ZIP 1984, 729, jeweils mit weiteren Nachweisen; auch BGHZ 86, 190 und 97, 87).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Die Stillegung des gesamten Betriebs durch den Arbeitgeber gehört gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (BAGE 46, 206, 217 = AP Nr. 5 zu § 22 K0, zu B II 6 der Gründe; BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    § 628 Abs. 2 BGB gewährleistet, daß der Kündigende so gestellt wird, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß durch eine fristgerechte Kündigung beendet worden (BAG Urteil vom 9. Mai 1975, BAGE 27, 137, 143 f. = AP Nr. 8 zu § 628 BGB, zu II 2 a der Gründe; KR-Weigand, 2. Aufl., § 628 BGB Rz 21).
  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Wenn im Schrifttum geltend gemacht wird, auch die Aufgabe des Sequesters, die Masse zu sichern und zu erhalten, könne den Abschluß von Rechtsgeschäften erforderlich machen und Ansprüche aus solchen Rechtsgeschäften bedürften der gleichen Sicherung wie Ansprüche aus Rechtsgeschäften des Konkursverwalters, so braucht der Senat diese Streitfrage nicht zu entscheiden (vgl. zum Streitstand Kuhn/Uhlenbruck, aa0; Kilger, K0, 15. Aufl., § 106 Anm. 4; Eickmann, ZIP 1984, 729, jeweils mit weiteren Nachweisen; auch BGHZ 86, 190 und 97, 87).
  • BAG, 18.11.1967 - 3 AZR 471/66

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsbeschränkung -

    Auszug aus BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
    Die rechtstechnische Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist auch in anderen Zusammenhängen unerheblich, maßgeblich ist stets nur der materielle Auflösungsgrund (vgl. Heither, ZIP 1985, 513, 518 mit Fn. 40 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG zum Auflösungsverschulden zu § 628 Abs. 2 BGB: Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu I 1 der Gründe; zu § 75 HGB: BAGE 20, 162, 171 = AP Nr. 21 zu § 74 HGB, zu V der Gründe; zur betrieblichen Altersversorgung: Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe; zu § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG: Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 589/79 - AP Nr. 15 zu § 6 LohnFG).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 589/79

    Lohnfortzahlung - Einvernehmliche Beendigung - Entgeltfortzahlungsanspruch -

  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

  • BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75

    Ruhegehalt - Verwirkung - Direktionsrecht - Konkurrenzklausel - Versetzung -

  • LAG Berlin, 08.09.1987 - 8 Sa 45/87

    Nachteilsausgleich; Arbeitsvertrag; Aufhebungsvertrag; Neugründung;

  • LAG Hamm, 12.06.1984 - 7 Sa 2264/83

    Anspruch auf Schadensersatz ; Geltendmachung eines Abfindungsanspruchs

  • LAG Bremen, 31.10.1986 - 4 Sa 75/86

    Betrieb; Auslegung; Betriebsrat; Zuständigkeit ; Gesamtbetriebsrat;

  • OLG Düsseldorf, 10.05.1984 - 8 U 172/83
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Entsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht zumindest in den Fällen einer durch den Arbeitnehmer verschuldet veranlassten Kündigung des Arbeitgebers eine Beschränkung der Schadensersatzpflicht nach § 628 Abs. 2 BGB vorgenommen (BAG 27. Januar 1972 - 2 AZR 172/71 - AP BGB § 252 Nr. 2; 9. Mai 1975 - 3 AZR 352/74 - AP BGB § 628 Nr. 8, unter II 2 a der Gründe = SAE 1976, 216, 219 mit zustimmender Anm. Hadding; unklar BAG 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242, 252).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Die Regelung beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, daß derjenige, der durch sein vertragswidriges Verhalten den anderen Teil zur Kündigung des Vertragsverhältnisses herausfordert, auch den in der Vertragsauflösung liegenden Schaden ersetzen muß (BAG 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Es kommt nicht darauf an, ob der Kündigungsgegner sich auf seine Kündigungsmöglichkeit beruft und beweist, dass er sie ausgeübt hätte (BAG 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - BAGE 59, 242 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 17; 12. Mai 1966 - 2 AZR 308/65 - BAGE 18, 307 = AP HGB § 70 Nr. 9; BGH 29. November 1965 - VII ZR 202/63 - BGHZ 44, 271, 277; Schulte FS Schwerdtner S. 183, 190; Hanau Die Kausalität der Pflichtwidrigkeit S. 159; Canaris Anm. SAE 1967, 77 f.; Bötticher AcP 158, 385; Molitor Die Kündigung 2. Aufl. S. 306).
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